Statuten

1. Name und Sitz

Unter dem Namen „Verein Jugend, Forschung und Technik (JuFoTec) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Baden.

2. Zweck

Der Verein ist gemeinnützig und unterstützt leistungsbereite, wissenschaftlich und technologisch interessierte und motivierte Jugendliche, die sich u.a. auf die von Hands-on-Technology organisierten Wettbewerbe vorbereiten.
„Die gemeinsame Vision der Partner und Initiatoren von HANDS on TECHNOLOGY e.V. ist es, junge Menschen frühzeitig für Wissenschaft und Technologie zu begeistern und ihnen die Berührungsängste vor komplexer Technik zu nehmen. Sie sollen lernen, Herausforderungen kreativ, fantasievoll und mit Teamgeist anzugehen und eine positive Grundeinstellung zu Wissenschaft und Technologie aufzubauen.“
Quelle: http://www.hands-on-technology.de

3. Mittel

Zur Verfolgung des Zwecks verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.
Zudem kann der Verein Zuwendungen aller Art entgegennehmen und gemäss Vereinszweck verwenden.

4. Mitgliedschaft

Aktivmitglied kann jede natürliche Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat.
Stimmberechtigt sind Aktivmitglieder ab 16 Jahren. Aktivmitglieder unter 16 Jahren haben Antragsrecht.
Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat.
Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zu richten; über die Aufnahme (aktiv und passiv) entscheidet der Vorstand.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss, Tod oder wenn nach einmaliger schriftlicher Mahnung der Mitgliederbeitrag nicht innert 30 Tagen bezahlt wird.

6. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Bereits eingezahlte Mitgliederbeiträge oder andere Zuwendungen können nicht zurückgefordert werden. Über Ausschlüsse entscheidet die GV.

7. Organe des Vereins sind:

a) Generalversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren
d) Team(s)

8. Die Generalversammlung (GV)

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt. Müssen wichtige Angelegenheiten rasch entschieden werden, kann der Vorstand innerhalb von zwei Wochen eine ausserordentliche GV einberufen.
Zur ordentlichen Generalversammlung werden alle Mitglieder vier Wochen im Voraus schriftlich (brieflich oder per e-mail) eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. Die Teilnahme an der GV ist für alle Vereinsmitglieder obligatorisch. Abmeldungen sind möglich und erfolgen schriftlich.
Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
b) Festsetzung und Änderung der Statuten
c) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichts
d) Abnahme des Jahresberichts (Auflistung der Team- und Vereinsaktivitäten)
e) Beschluss über das Jahresbudget
f) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
g) Behandlung der Ausschlussrekurse

9. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen:
– Präsident
– Stellvertreter des Präsidenten
Der Vorstand wird von der Generalversammlung bestimmt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.
Der Vorstand
a. vertritt den Verein nach aussen,
b. unterstützt das/die Team/s,
c. bewilligt Mentoren
d. pflegt Sponsorenkontakte,
e. führt die laufenden Geschäfte,
f. führt die Vereinskasse,
g. setzt den Teamcoach ein.

10. Die Revisoren

Die Generalversammlung wählt jährlich die Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung des Vereins sowie des/der Team/s kontrollieren.

11. Der Team-Coach

Der Team-Coach
a. führt sein Team personell autonom und finanzielle nach Rücksprache mit dem Vorstand.
b. registriert das Team für Projekte / Wettbewerbe,
c. begleitet das Team vor und während des Projektes / Wettbewerbs,
d. führt die Teamkasse, erstellt sein Team-Budget und trägt die finanzielle Verantwortung,
e. kann beim Vorstand Unterstützung bei der Sponsorensuche beantragen.
f. kann bei Bedarf fachlich von einem Mentor unterstützt werden,
g. stellt bei Bedarf sein Support-Team für Projekte / Wettbewerbe selbst zusammen.

12. Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten, zusammen mit seinem Stellvertreter.

13. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

14. Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können an der GV abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.

15. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit einem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.
Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines
Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein
ebenfalls mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden.
Bei einer Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen (finanziell und materiell) einer Gruppierung mit einem ähnlichen Zweck zu Verfügung gestellt. Persönlich in den Verein eingebrachte Gegenstände können jederzeit wieder entnommen werden. Diese Gegenstände werden durch das Team auf einer Liste geführt.

16. Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Generalversammlung vom 30. August 2014 in Aarau angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.